LSVA Umrüstung zwingend bis 31.12.2025
Bis zum 31.12.2025 müssen ALLE LSVA-pflichtigen Motorfahrzeuge mit dem neuen Erfassungssystem ausgerüstet sein.
Beachten Sie hierzu das Schreiben vom September 2025 vom BAZG, welches an alle Fahrzeughalter versandt wurde.
!!! Achtung wichtig!!!
Unbedingt vor Ausbau des Emotach-Geräts die Deklaration der Fahrleistung durchführen und wie gewohnt an das BAZG melden!