LSVA Umrüstung zwingend bis 31.12.2025

Bis zum 31.12.2025 müssen ALLE LSVA-pflichtigen Motorfahrzeuge mit dem neuen Erfassungssystem ausgerüstet sein.
Beachten Sie hierzu das Schreiben vom September 2025 vom BAZG, welches an alle Fahrzeughalter versandt wurde.