Sind Sie bereit?
Sind Sie bereit für die neuen LCV-Vorschriften
ab dem 1. Juli 2026?
Alle Nutzfahrzeuge mit Gesamtgewicht von 2,5t bis 3,5t müssen ab dem
1. Juli 2026 mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet sein, sofern die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Für Fahrzeuge im Binnenverkehr (Schweiz), gilt grundsätzlich keine Nachrüstpflicht.
Für die Umrüstung von Fahrzeugen zwischen 2,5t und 3,5t steht Ihnen die NUFAG als Ihr zuverlässiger Partner zur Verfügung.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit unserem Werkstattleiter:
Emmen Tel. 041 269 00 00
Kägiswil Tel. 041 666 77 00